Bewerbung um einen Studienplatz oder Zertifikatskursplatz
Aktueller Hinweis: Online-Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte
Am Montag, 15.05.2023 und Montag, 19.06.2023 finden jeweils um 19:30 Uhr Online-Informationsveranstaltungen für Studien- und Zertifikatskursinteressierte statt.
Über folgenden Zoom-Link können Sie an den Informationsveranstaltungen teilnehmen:
https://uni-bonn.zoom.us/j/61155368193?pwd=b2RvMWh1THF0Rkl0M1lSczZoaElIUT09
(Meeting-ID: 611 5536 8193, Kenncode: 489816)
Nach einer kurzen Vorstellung des Studiengangs und der Zertifikatskurse werden Bewerbungs- und Zulassungsmodalitäten erläutert. Im Anschluss erhalten die Teilnehmenden die Gelegenheit, Fragen zu stellen.
Wichtiger Hinweis:
Die Informationsveranstaltungen werden aufgezeichnet, damit auch an den Terminen verhinderte Interessent*innen die Gelegenheit bekommen, sich zu informieren. Die Aufzeichnung wird im Anschluss so bearbeitet, dass Teilnehmende weder zu sehen noch zu hören sind. Die Fragen der Teilnehmenden werden vor der Beantwortung paraphrasiert, damit die Antworten ebenfalls in der finalen Fassung der Aufzeichnung wiedergegeben werden können. Nach der Bearbeitung wird die Aufzeichnung hier zur Verfügung gestellt.
Bewerbungszeiträume
Bewerbungen um Masterstudienplätze sind jeweils zum Wintersemester möglich.
Bewerbungen um Zertifikatskursplätze sind sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester möglich
Die nächste Bewerbungsphase läuft vom 15.05.2023 bis zum 15.07.2023.
So funktioniert die Bewerbung
Schritt 1
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular inkl. aller Belege an amts{at}uni-bonn.de
Bewerbungsformulare
Dateien zum Download
Schritt 2
Zusätzlich senden Sie das Original des Bewerbungsformulars (alle drei Seiten) und die beglaubigte Kopie Ihres Hochschulabschlusszeugnisses (für einen Masterstudien- oder Zertifikatskursplatz) oder Ihres Zeugnisses über eine abgeschlossene Berufsausbildung (für einen Zertifikatskursplatz) an den Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs AMTS:
An den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses MSc AMTS
Herrn Prof. Dr. Ulrich Jaehde
Pharmazeutisches Institut
Universität Bonn
An der Immenburg 4
53121 Bonn
*(für die Zertifikatskurse reicht auch eine beglaubigte Zeugniskopie über eine abgeschlossene Berufsausbildung)
Zulassungsbedingungen
Zulassung zum Studiengang
Zum weiterbildenden Masterstudiengang Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) können Apotheker*innen, Ärzt*innen, Pflegende oder Angehörige anderer Berufe mit Bezug zu AMTS zugelassen werden, sofern sie einen ersten berufsqualifizierenden Berufsabschluss haben.
Außerdem müssen die Bewerber*innen eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung mit Bezug zur AMTS nachweisen.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 und der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt.
Die Anzahl der jährlich verfügbaren Studienplätze wird von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn den verfügbaren Ressourcen entsprechend festgelegt.
Zugang zu Zertifikatskursen oder Einzelmodulen
Bewerber*innen, die einschlägige Berufserfahrungen mit Bezug zur AMTS nachweisen können und nur an einzelnen Modulen teilnehmen wollen, können nach Maßgabe der verfügbaren Plätze als Teilnehmer*innen zum weiterbildenden Studium zugelassen werden. Sie dürfen Prüfungsleistungen ablegen, erstellen jedoch keine Masterarbeit.
Diese Bewerber*innen müssen ebenfalls Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 und der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Nachweis von Sprachkenntnissen
Die geforderten Sprachkenntnisse können bei im Ausland erworbener Schul- und Hochschulbildung über entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden.
Entsprechende Deutschkenntnisse können durch die Vorlage eines Belegs über eine im deutschsprachigen Raum erworbene Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden (z.B. Abiturzeugnis).
Entsprechende Englischkenntnisse können durch Vorlage eines Belegs über mindestens sieben Jahre Englischunterricht nachgewiesen werden (z.B. Abiturzeugnis).
Auswahlverfahren
Wenn es mehr Bewerber*innen als Studienplätze geben sollte, wird durch den Prüfungsausschuss ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Kriterien für die Auswahl sind in der Prüfungsordnung (Link) festgelegt. Anhand dieser Kriterien erhält jede*r Bewerber*in eine Punktzahl.
Folgende Kriterien sind punkterelevant
- Mediziner*innen
- Pharmazeut*innen
- Pflege-Fachpersonen
- Sonstige
Punkterelevant ist hier die Einteilung in folgende Kategorien:
- ein bis zwei Jahre Berufserfahrung
- zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung
- mehr als fünf Jahre Berufserfahrung
Die Berufserfahrung muss entweder durch Arbeitgeber-Bescheinigungen, Zwischenzeugnisse oder Arbeitszeugnisse belegt werden. Die Einstufung in oben genannte Kategorien erfolgt anhand der vorgelegten Belege.
Punkterelevant sind sowohl abgeschlossene als auch begonnene Weiterbildungen, für die entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden müssen.
Gewertet wird maximal eine abgeschlossene Weiterbildung.
Punkterelevant ist hier die Einteilung in folgende Kategorien:
- weniger als ein Jahr praktische AMTS-relevante Tätigkeiten
- ein bis drei Jahre praktische AMTS-relevante Tätigkeiten
- mehr als drei Jahre praktische AMTS-relevante Tätigkeiten
Die praktischen AMTS-relevanten Tätigkeiten müssen entweder durch Arbeitgeber-Bescheinigungen, Zwischenzeugnisse oder Arbeitszeugnisse belegt werden. Die Einstufung in oben genannte Kategorien erfolgt anhand der vorgelegten Belege.
Hierzu zählen beispielsweise Arzneimittelkommissionen, interprofessionelle Fallbesprechungen oder Arbeitsgruppen in Berufsverbänden oder Fachgesellschaften. Das Engagement muss regelmäßig über mehr als ein Jahr bestanden haben.
Es muss darüber eine Bescheinigung vorgelegt werden.
Dieser Punkt umfasst über mehr als ein Jahr regelmäßig selbst durchgeführte Lehrtätigkeiten zu AMTS-Themen, z.B. Schulungen oder Seminare.
Es muss darüber eine Bescheinigung vorgelegt werden.
Hilfe bei Fragen
Bei Fragen rund um die Bewerbung kontaktieren Sie uns gerne jederzeit (amts{at}uni-bonn.de).
Weiterbildungsbeiträge
Da es sich beim Masterstudiengang AMTS um einen weiterbildenden Studiengang handelt, muss dieser sich nach dem Universitätsgesetz des Landes NRW komplett selbst finanzieren (im Gegensatz zu konsekutiven (d.h. direkt auf einem Bachelor-Studiengang aufbauenden) Masterstudiengängen). Aus diesem Grund sind kostendeckende Weiterbildungsbeiträge unerlässlich.
Masterstudiengang
Der Studienbeitrag für den gesamten Studiengang wird ab dem Wintersemester 2023/24 9.900 € betragen.
Für den ersten Jahrgang, der zum Wintersemester 2022/23 mit dem Studium begonnen hat, lagen die Weiterbildungsbeiträge aufgrund der Förderung des Bundesministeriums für Gesundheit für die Einrichtung und Etablierung des Studiengangs niedriger.
Zertifikatskurse und Einzelmodule
Der Weiterbildungsbeitrag für den kleinen Zertifikatskurs beträgt bei einem Kursbeginn zum Wintersemester 2023/24 1.900 €, für den großen Zertifikatskurs 3.800 €. Der Beitrag für die Teilnahme an einzelnen Modulen werden je nach Art des Moduls berechnet.
Sozialbeitrag
Pro Semester ist durch Studierende ein Sozialbeitragsanteil in Höhe von 100 € direkt an die Universität Bonn zu entrichten.
Besonderheiten
Die Weiterbildungsbeiträge sind unabhängig von der Zeit, innerhalb der das Studium oder der Zertifikatskurs absolviert wird.
Eine Rückmeldung der Studierenden mit Zahlung des Sozialbeitrags ist jedoch jedes Semester notwendig, bis die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.
Härtefälle
In besonderen Ausnahmefällen kann ein Beitragsnachlass gewährt werden. Ein entsprechender Antrag ist zusammen mit dem Nachweis der Bedürftigkeit zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang zu stellen.