Online-Info-Abende für Interessierte
Sie haben Interesse am Masterstudiengang AMTS oder an den AMTS-Zertifikatskursen?
Für einen kompakten Überblick und die Möglichkeit für individuelle Fragen bieten wir auch diesem Jahr wieder Online-Infoabende an:
- Montag, 11.05.2026, 19:00 Uhr
- Dienstag, 30.06.2026, 19:00 Uhr
Melden Sie sich gerne per Mail an: amts@uni-bonn.de und wir senden Ihnen die Zugangsdaten. Wir freuen uns auf Sie!
Apotheker-Stiftung Nordrhein bewilligt erneut Stipendien
Auch 2026 fördert die Apothekerstiftung-Nordrhein fünf Bewerber*innen unseres Masterstudiengangs. Übernommen werden 50 % der Weiterbildungsgebühren. Hier geht es zur Bewerbung.
Bewerbung um einen Studienplatz oder Zertifikatskursplatz
So funktioniert die Bewerbung
Schritt 1
Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular inkl. aller Belege an amts{at}uni-bonn.de
Bewerbungsformulare
Masterstudiengang und Zertifikatskurs (MS Word & PDF)
zum Download
Schritt 2
Zusätzlich senden Sie das Original des Bewerbungsformulars (alle drei Seiten) und die beglaubigte Kopie Ihres Hochschulabschlusszeugnisses (für einen Masterstudien- oder Zertifikatskursplatz) oder Ihres Zeugnisses über eine abgeschlossene Berufsausbildung (für einen Zertifikatskursplatz) an den Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs AMTS:
An den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses
MSc AMTS
Herrn Prof. Dr. Ulrich Jaehde
Pharmazeutisches Institut
Universität Bonn
An der Immenburg 4
53121 Bonn
*(für die Zertifikatskurse reicht auch eine beglaubigte Zeugniskopie über eine abgeschlossene Berufsausbildung)
Zulassungsbedingungen
Zulassung zum Studiengang
Zum weiterbildenden Masterstudiengang Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) können Apotheker*innen, Ärzt*innen, Pflegende oder Angehörige anderer Berufe mit Bezug zu AMTS zugelassen werden, sofern sie einen ersten berufsqualifizierenden Berufsabschluss haben.
Außerdem müssen die Bewerber*innen eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung mit Bezug zur AMTS nachweisen.
Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 und der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt.
Die Anzahl der jährlich verfügbaren Studienplätze wird von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn den verfügbaren Ressourcen entsprechend festgelegt.
Zugang zu Zertifikatskursen oder Einzelmodulen
Bewerber*innen, die einschlägige Berufserfahrungen mit Bezug zur AMTS nachweisen können und nur an einzelnen Modulen teilnehmen wollen, können nach Maßgabe der verfügbaren Plätze als Teilnehmer*innen zum weiterbildenden Studium zugelassen werden. Sie dürfen Prüfungsleistungen ablegen, erstellen jedoch keine Masterarbeit.
Diese Bewerber*innen müssen ebenfalls Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 und der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.
Nachweis von Sprachkenntnissen
Die geforderten Sprachkenntnisse können bei im Ausland erworbener Schul- und Hochschulbildung über entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden.
Entsprechende Deutschkenntnisse können durch die Vorlage eines Belegs über eine im deutschsprachigen Raum erworbene Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden (z.B. Abiturzeugnis).
Entsprechende Englischkenntnisse können durch Vorlage eines Belegs über mindestens sieben Jahre Englischunterricht nachgewiesen werden (z.B. Abiturzeugnis).
Auswahlverfahren
Wenn es mehr Bewerber*innen als Studienplätze geben sollte, wird durch den Prüfungsausschuss ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Kriterien für die Auswahl sind in der Prüfungsordnung (Link) festgelegt. Anhand dieser Kriterien erhält jede*r Bewerber*in eine Punktzahl.
Folgende Kriterien sind punkterelevant
- Mediziner*innen
- Pharmazeut*innen
- Pflege-Fachpersonen
- Sonstige
Punkterelevant ist hier die Einteilung in folgende Kategorien:
- ein bis zwei Jahre Berufserfahrung
- zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung
- mehr als fünf Jahre Berufserfahrung
Die Berufserfahrung muss entweder durch Arbeitgeber-Bescheinigungen, Zwischenzeugnisse oder Arbeitszeugnisse belegt werden. Die Einstufung in oben genannte Kategorien erfolgt anhand der vorgelegten Belege.
Punkterelevant sind sowohl abgeschlossene als auch begonnene Weiterbildungen, für die entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden müssen.
Gewertet wird maximal eine abgeschlossene Weiterbildung.
Punkterelevant ist hier die Einteilung in folgende Kategorien:
- weniger als ein Jahr praktische AMTS-relevante Tätigkeiten
- ein bis drei Jahre praktische AMTS-relevante Tätigkeiten
- mehr als drei Jahre praktische AMTS-relevante Tätigkeiten
Die praktischen AMTS-relevanten Tätigkeiten müssen entweder durch Arbeitgeber-Bescheinigungen, Zwischenzeugnisse oder Arbeitszeugnisse belegt werden. Die Einstufung in oben genannte Kategorien erfolgt anhand der vorgelegten Belege.
Hierzu zählen beispielsweise Arzneimittelkommissionen, interprofessionelle Fallbesprechungen oder Arbeitsgruppen in Berufsverbänden oder Fachgesellschaften. Das Engagement muss regelmäßig über mehr als ein Jahr bestanden haben.
Es muss darüber eine Bescheinigung vorgelegt werden.
Dieser Punkt umfasst über mehr als ein Jahr regelmäßig selbst durchgeführte Lehrtätigkeiten zu AMTS-Themen, z.B. Schulungen oder Seminare.
Es muss darüber eine Bescheinigung vorgelegt werden.
Hilfe bei Fragen
Bei Fragen rund um die Bewerbung kontaktieren Sie uns gerne jederzeit (amts{at}uni-bonn.de).