Universität Bonn

Masterstudiengang AMTS

Bewerbung um einen Studienplatz oder  Zertifikatskursplatz

Im Kurs AMTS-2 sind noch Plätze verfügbar

Gerne können Sie sich für den Masterstudiengang oder einen Zertifikatskurs bei uns bewerben. 

Bei Fragen rund um die Bewerbung beraten wir Sie gerne. Sie erreichen uns am besten per Mail unter amts{at}uni-bonn.de.

So funktioniert die Bewerbung

Schritt 1

Bitte senden Sie das ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular inkl. aller Belege an amts{at}uni-bonn.de

Schritt 2

Zusätzlich senden Sie das Original des Bewerbungsformulars (alle drei Seiten) und die beglaubigte Kopie Ihres Hochschulabschlusszeugnisses (für einen Masterstudien- oder Zertifikatskursplatz) oder Ihres Zeugnisses über eine abgeschlossene Berufsausbildung (für einen Zertifikatskursplatz) an den Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs AMTS:

An den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses MSc AMTS
Herrn Prof. Dr. Ulrich Jaehde
Pharmazeutisches Institut
Universität Bonn
An der Immenburg 4
53121 Bonn

*(für die Zertifikatskurse reicht auch eine beglaubigte Zeugniskopie über eine abgeschlossene Berufsausbildung)

Zulassungsbedingungen

Zulassung zum Studiengang

Zum weiterbildenden Masterstudiengang Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) können Apotheker*innen, Ärzt*innen, Pflegende oder Angehörige anderer Berufe mit Bezug zu AMTS zugelassen werden, sofern sie einen ersten berufsqualifizierenden Berufsabschluss haben.

Außerdem müssen die Bewerber*innen eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung mit Bezug zur AMTS nachweisen.

Weitere Zulassungsvoraussetzungen sind Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 und der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen.

Die Zulassungsbedingungen sind in der Prüfungsordnung festgelegt.

Die Anzahl der jährlich verfügbaren Studienplätze wird von der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn den verfügbaren Ressourcen entsprechend festgelegt.

Zugang zu Zertifikatskursen oder Einzelmodulen

Bewerber*innen, die einschlägige Berufserfahrungen mit Bezug zur AMTS nachweisen können und nur an einzelnen Modulen teilnehmen wollen, können nach Maßgabe der verfügbaren Plätze als Teilnehmer*innen zum weiterbildenden Studium zugelassen werden. Sie dürfen Prüfungsleistungen ablegen, erstellen jedoch keine Masterarbeit.

Diese Bewerber*innen müssen ebenfalls Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf Niveau C1 und der englischen Sprache mindestens auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachweisen.

Nachweis von Sprachkenntnissen

Die geforderten Sprachkenntnisse können bei im Ausland erworbener Schul- und Hochschulbildung über entsprechende Zertifikate nachgewiesen werden.

Entsprechende Deutschkenntnisse können durch die Vorlage eines Belegs über eine im deutschsprachigen Raum erworbene Hochschulzugangsberechtigung nachgewiesen werden (z.B. Abiturzeugnis).

Entsprechende Englischkenntnisse können durch Vorlage eines Belegs über mindestens sieben Jahre Englischunterricht nachgewiesen werden (z.B. Abiturzeugnis).

Auswahlverfahren

Wenn es mehr Bewerber*innen als Studienplätze geben sollte, wird durch den Prüfungsausschuss ein Auswahlverfahren durchgeführt. Die Kriterien für die Auswahl sind in der Prüfungsordnung (Link) festgelegt. Anhand dieser Kriterien erhält jede*r Bewerber*in eine Punktzahl.

Folgende Kriterien sind punkterelevant

  • Mediziner*innen
  • Pharmazeut*innen
  • Pflege-Fachpersonen
  • Sonstige

Vorgelegt werden müssen folgende Zeugnisse:

  • Ärzt*innen: Zeugnis über die gesamte Medizinische Prüfung
  • Apotheker*innen: Zeugnis über die gesamte Pharmazeutische Prüfung
  • Pflege-Fachpersonen: Bachelor-Zeugnis
  • Sonstige: Bachelor-Zeugnis

Die aus diesen Zeugnissen ersichtlichen Noten sind punkterelevant!

Punkterelevant ist hier die Einteilung in folgende Kategorien:

  • ein bis zwei Jahre Berufserfahrung
  • zwei bis fünf Jahre Berufserfahrung
  • mehr als fünf Jahre Berufserfahrung

Die Berufserfahrung muss entweder durch Arbeitgeber-Bescheinigungen, Zwischenzeugnisse oder Arbeitszeugnisse belegt werden. Die Einstufung in oben genannte Kategorien erfolgt anhand der vorgelegten Belege.
 

Punkterelevant sind sowohl abgeschlossene als auch begonnene Weiterbildungen, für die entsprechende Bescheinigungen vorgelegt werden müssen.

Gewertet wird maximal eine abgeschlossene Weiterbildung.

Punkterelevant ist hier die Einteilung in folgende Kategorien:

  • weniger als ein Jahr praktische AMTS-relevante Tätigkeiten
  • ein bis drei Jahre praktische AMTS-relevante Tätigkeiten
  • mehr als drei Jahre praktische AMTS-relevante Tätigkeiten

Die praktischen AMTS-relevanten Tätigkeiten müssen entweder durch Arbeitgeber-Bescheinigungen, Zwischenzeugnisse oder Arbeitszeugnisse belegt werden. Die Einstufung in oben genannte Kategorien erfolgt anhand der vorgelegten Belege.

Hierzu zählen beispielsweise Arzneimittelkommissionen, interprofessionelle Fallbesprechungen oder Arbeitsgruppen in Berufsverbänden oder Fachgesellschaften. Das Engagement muss regelmäßig über mehr als ein Jahr bestanden haben.

Es muss darüber eine Bescheinigung vorgelegt werden.

Dieser Punkt umfasst über mehr als ein Jahr regelmäßig selbst durchgeführte Lehrtätigkeiten zu AMTS-Themen, z.B. Schulungen oder Seminare.

Es muss darüber eine Bescheinigung vorgelegt werden.

Hilfe bei Fragen

Bei Fragen rund um die Bewerbung kontaktieren Sie uns gerne jederzeit (amts{at}uni-bonn.de).

Weiterbildungsbeiträge

Da es sich beim Masterstudiengang AMTS um einen weiterbildenden Studiengang handelt, muss dieser sich nach dem Universitätsgesetz des Landes NRW komplett selbst finanzieren (im Gegensatz zu konsekutiven (d.h. direkt auf einem Bachelor-Studiengang aufbauenden) Masterstudiengängen). Aus diesem Grund sind kostendeckende Weiterbildungsbeiträge unerlässlich.

Masterstudiengang

Der Studienbeitrag für den gesamten Studiengang beträgt ab dem Wintersemester 2023/24 insgesamt 9.900 €. Diese werden jeweils hälftig zu Beginn des ersten und zu Beginn des zweiten Fachsemesters fällig (1. Fachsemester: 4.950 €, 2. Fachsemester 4.950 €).

Zertifikatskurse und Einzelmodule

Der Weiterbildungsbeitrag für den kleinen Zertifikatskurs beträgt bei einem Kursbeginn zum Wintersemester 2023/24 1.900 €, für den großen Zertifikatskurs 3.800 €. Der Beitrag für die Teilnahme an einzelnen Modulen werden je nach Art des Moduls berechnet.

Sozialbeitrag

Pro Semester ist durch Studierende ein Sozialbeitragsanteil in Höhe von 100 € direkt an die Universität Bonn zu entrichten.

Besonderheiten

Die Weiterbildungsbeiträge sind unabhängig von der Zeit, innerhalb der das Studium oder der Zertifikatskurs absolviert wird.

Eine Rückmeldung der Studierenden mit Zahlung des Sozialbeitrags ist jedoch jedes Semester notwendig, bis die letzte Prüfungsleistung erbracht wurde.

Härtefälle

In besonderen Ausnahmefällen kann ein Beitragsnachlass gewährt werden. Ein entsprechender Antrag ist zusammen mit dem Nachweis der Bedürftigkeit zeitgleich mit dem Antrag auf Zulassung zum Studiengang zu stellen.

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