Universität Bonn

Masterstudiengang AMTS

Prüfungsangelegenheiten

Prüfungsangelegenheiten

Studierende finden hier nähere Informationen rund um Prüfungsordnung, Prüfungsausschuss, Anerkennung und Anrechnung sowie Prüfungsan- und abmeldung.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung des weiterbildenden Masterstudiengangs "Arzneimitteltherapiesicherheit" wurde in der aktuellen Fassung am 08. August 2022 im Verkündungsblatt der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität amtlich bekannt gemacht.

Sie regelt beispielsweise Studienaufbau, ECTS-Leistungspunktesystem, Zugangsvoraussetzungen zum Studium, Weiterbildungsbeiträge, Anerkennung und Anrechnung von Vorleistungen, Prüfungsumfang, -durchführung, -formen und -fristen.

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© MSc AMTS

Eine Wissenschaftlerin und ein Wissenschaftler arbeiten hinter einer Glasfassade und mischen Chemikalien mit Großgeräten.
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Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist zuständig für die Zulassung zum Studiengang sowie für Anerkennungs- und Anrechnungsverfahren (§7 Abs. 3 Prüfungsordnung MSc AMTS).

Anträge müssen stets schriftlich an den Prüfungsausschuss gestellt werden.

Der Prüfungsausschuss setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Vorsitzender, Universität Bonn: Prof. Dr. U. Jaehde (Vertreter Prof. Dr. G. Weindl)
  • Stellvertreterin, Universität Bonn: Prof. Dr. B. Hänisch (Vertreter Prof. Dr. M. Weigl)
  • Hochschullehrerin, Universität Heidelberg: Prof. Dr. H. Seidling (Vertreter Prof. Dr. W.-E. Haefeli)
  • Hochschullehrerin, Universität Tübingen: Prof. Dr. Cornelia Mahler (Vertreterin Prof. Dr. D. Kloor)
  • Akademische Mitarbeiterin, Universität Bonn: Dr. J. Hildebrand (Vertreterin Dr. J. Holze)
  • Akadmische Mitarbeiterin, Universität Bonn: Dr. R. Woltersdorf (Vertreterin J. Hammerschmidt)
  • Studierende: M. Paehr (Vertreterin I. Kurth)

Anerkennung und Anrechnung

Anerkennung und Anrechnung sind in §7 der Prüfungsordnung MSc AMTS geregelt. Anträge auf Anerkennung und Anrechnung können an den Prüfungsausschuss MSc AMTS gerichtet werden.

Vorab an anderen Hochschulen oder Berufsakademien erbrachte hochschulische Leistungen, die sich in Art und Umfang von den zu erwerbenden Kompetenzen nicht wesentlich unterscheiden, können auf Antrag anerkannt werden (PO MSc AMTS § 7 Abs. 1). Ein Beispiel für die Anrechnung hochschulischer Leistungen ist die Anerkennung des Pflichtmoduls 1 (Arzneimitteltherapie) für Ärzt*innen und Apotheker*innen auf Basis ihrer Approbation.

Auch nichthochschulisch erworbene Leistungen können im Umfang von bis zu 50% der im Studium zu erbringenden ECTS-Leistungspunkte auf Antrag anerkannt und angerechnet werden. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass diese Kenntnisse und Qualifikationen den Prüfungsleistungen, die sie ersetzenn sollen, nach Inhalt und Niveau gleichwertig sind (PO MSc AMTS § 7 Abs. 6). Der Prüfungsausschuss trifft dazu stets Einzelfallentscheidungen.

Anerkannte Leistungen werden auf Module des Curriculums angerechnet.

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Prüfungsan- und abmeldung

Studierende müssen sich zu Prüfungen beim Prüfungsamt anmelden. Dabei gelten die Anmeldefristen der Prüfungsordnung (§ 13), bei Klausuren und mündlichen Prüfungen endet die Anmeldefrist beispielsweise eine Woche vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Ist keine Prüfungsanmeldung erfolgt, können erbrachte Leistungen nicht als Prüfungsleistung gewertet werden.

Ebenso können Studierende sich ohne Angabe von Gründen innerhalb der in der Prüfungsordnung (§ 13) genannten Fristen von Prüfungen abmelden.

Bei Nichtbestehen einer Prüfung sowie erfolgreichem fristgerechtem Prüfungsrücktritt gilt die Anmeldung automatisch für den nächsten festgesetzten Prüfungstermin.

Prüfungsamt

Durch das Prüfungsamt werden folgende Aufgaben betreut:

  • An- und Abmeldungen zu Prüfungen
  • Überprüfung von Praktikumsnachweisen und -berichten

Kontakt: amts{at}uni-bonn.de

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